Eine Scheidung in der Türkei betrifft jedes Jahr Hunderttausende von Menschen, darunter auch viele ausländische Staatsangehörige. Ob Sie als deutscher Staatsbürger in der Türkei leben oder eine internationale Ehe führen: Das Verständnis des türkischen Scheidungsrechts ist der erste Schritt zum Schutz Ihrer Rechte. In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen die einvernehmliche und streitige Scheidung, die Unterhaltsberechnung, das Sorgerecht und die Vermögensaufteilung nach türkischem Recht. Für eine dringende Beratung erreichen Sie uns unter 0531 500 03 76.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Kadiköy, Istanbul, bietet deutschsprachige Mandantenbetreuung im Bereich Familienrecht an. Eine fundierte Vorbereitung auf das Scheidungsverfahren hilft Ihnen, den Prozess sowohl emotional als auch rechtlich besser zu bewältigen.
In diesem Artikel behandeln wir das Scheidungsverfahren im Rahmen des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK Nr. 4721). Aktuelle Gesetzestexte finden Sie auf mevzuat.gov.tr.
Was ist eine Scheidung in der Türkei?
Das türkische Scheidungsrecht unterscheidet zwischen einvernehmlicher Scheidung (anlaşmalı boşanma) und streitiger Scheidung (çekişmeli boşanma). Bei der einvernehmlichen Scheidung einigen sich die Ehepartner über alle Folgen und stellen gemeinsam einen Antrag. Bei der streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über die strittigen Punkte.
Für ausländische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen des Internationalen Privatrechts (Gesetz Nr. 5718). Das zuständige Gericht und das anwendbare Recht hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Staatsangehörigkeit der Ehepartner und dem gewöhnlichen Aufenthalt. Eine fachkundige Beratung ist in diesen Fällen besonders wichtig.
Das zuständige Familiengericht bestimmt sich nach dem Wohnsitz eines der Ehegatten oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der letzten sechs Monate. Für Mandanten in Istanbul ist in der Regel das Familiengericht am Anadolu-Justizpalast oder das zuständige Familiengericht in ihrem Bezirk zuständig.
Rechtsgrundlagen der Scheidung
Art. 166 TMK ist die am häufigsten angewandte Scheidungsgrundlage: die Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn die eheliche Gemeinschaft so grundlegend erschüttert ist, dass den Ehepartnern ein weiteres Zusammenleben nicht zugemutet werden kann, kann jeder Ehepartner die Scheidung beantragen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Scheidungsgründe wie Ehebruch (Art. 161 TMK), Lebensbedrohung und schwere Misshandlung (Art. 162), strafbare Handlungen und ehrlose Lebensführung (Art. 163), böswilliges Verlassen (Art. 164) und Geisteskrankheit (Art. 165).
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
Schritt 1: Rechtsberatung einholen
Bevor Sie ein Scheidungsverfahren einleiten, sollten Sie unbedingt eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ihr Anwalt wird feststellen, ob eine einvernehmliche oder streitige Scheidung in Frage kommt, welche Beweismittel benötigt werden und welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen. Unsere Kanzlei bietet Erstberatungen für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an.
Schritt 2: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Für ein Scheidungsverfahren in der Türkei benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (bei ausländischen Staatsangehörigen: beglaubigte Übersetzung)
- Kopie der Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille und beglaubigter Übersetzung)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
- Bei einvernehmlicher Scheidung: Scheidungsvereinbarung (Protokoll)
- Beweismittel (bei streitiger Scheidung)
Schritt 3: Klageschrift vorbereiten und einreichen
Die Klageschrift muss den Scheidungsgrund, Ihre Ansprüche (Unterhalt, Sorgerecht, Schadensersatz, Vermögensaufteilung) klar und präzise darlegen. Eine fachgerecht formulierte Klageschrift hat wesentlichen Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die Einreichung kann auch elektronisch über das UYAP-System mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
Schritt 4: Verhandlungstermine
Nach Annahme der Klage setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest und stellt die Klageschrift der Gegenseite zu. Die Gegenseite hat zwei Wochen Zeit für eine Erwiderung. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt in der Regel ein einziger Verhandlungstermin; bei streitiger Scheidung können mehrere Termine erforderlich sein.
Einvernehmliche Scheidung
Bei der einvernehmlichen Scheidung erstellen die Ehepartner eine Scheidungsvereinbarung (boşanma protokolü), die alle wesentlichen Punkte regelt: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung. Beide Ehepartner müssen persönlich vor dem Richter erscheinen und ihren Scheidungswillen bestätigen. Eine Vertretung durch einen Anwalt allein ist nicht ausreichend.
Die Scheidungsvereinbarung muss vom Richter genehmigt werden. Der Richter achtet insbesondere auf das Kindeswohl und kann Änderungen am Protokoll verlangen. Werden die vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptiert, wird das Verfahren als streitige Scheidung fortgesetzt.
Kosten der einvernehmlichen Scheidung 2026
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Gerichtsgebühren: An die Gerichtskasse zu zahlende Pflichtgebühren
- Kostenvorschuss: Vorschuss für Zustellungen und sonstige Verfahrenskosten
- Anwaltshonorar: Darf die von der Türkischen Anwaltskammer festgelegte Mindestgebühr nicht unterschreiten
Die einvernehmliche Scheidung ist wesentlich kostengünstiger als eine streitige Scheidung. Für genaue Kosteninformationen kontaktieren Sie bitte unsere Kanzlei für eine Erstberatung.
Streitige Scheidung: Gründe und Ablauf
Bei der streitigen Scheidung ist die Beweisführung von entscheidender Bedeutung. Zeugenaussagen, Nachrichtenverläufe, Bankauszüge, Social-Media-Beiträge und ärztliche Gutachten können als Beweismittel herangezogen werden.
Die häufigsten Scheidungsgründe in der Praxis sind: Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft, häusliche Gewalt, Untreue, wirtschaftliche Nachlässigkeit und unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten. Selbst wenn ein Ehepartner die Scheidung ablehnt, kann das Gericht die Scheidung aussprechen, sofern die Zerrüttung nachgewiesen wird.
Streitige Scheidungsverfahren dauern in Istanbul erfahrungsgemäß 1 bis 3 Jahre. Berufungs- und Revisionsverfahren können die Gesamtdauer weiter verlängern. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung durch einen erfahrenen Anwalt kann den Prozess erheblich beschleunigen.
Wir begleiten Sie durch Ihr Scheidungsverfahren
Sadaret Hukuk & Danışmanlık bietet deutschsprachigen Mandanten in Istanbul und der gesamten Türkei professionelle Rechtsberatung bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.
Unterhalt nach türkischem Recht
Der Unterhalt ist einer der umstrittensten Aspekte von Scheidungsverfahren. Bei der Festsetzung berücksichtigt der Richter zahlreiche Kriterien und hat einen weiten Ermessensspielraum.
Einstweiliger Unterhalt
Der einstweilige Unterhalt wird für die Dauer des Scheidungsverfahrens zugunsten des bedürftigen Ehepartners und/oder der Kinder festgesetzt. Er kann bereits mit Einreichung der Klage beantragt werden und gilt bis zur Rechtskraft des Urteils.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt zahlt der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zugesprochen wurde. Die Höhe richtet sich nach dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes, dem Bildungsstand, den Gesundheitskosten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Der Kindesunterhalt endet grundsätzlich mit Volljährigkeit (18 Jahre), kann aber bei fortdauernder Ausbildung verlängert werden.
Nachehelicher Unterhalt
Gemäß Art. 175 TMK kann der Ehepartner, der durch die Scheidung in wirtschaftliche Notlage gerät, nachehelichen Unterhalt beanspruchen, sofern sein Verschulden nicht überwiegt. Der nacheheliche Unterhalt wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit festgesetzt, kann aber bei Änderung der Umstände angepasst oder aufgehoben werden. Er endet automatisch bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten, bei Tod einer Partei oder wenn der Berechtigte in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerechtsentscheidungen gehören zu den emotional belastendsten Aspekten einer Scheidung. Das türkische Recht stellt konsequent das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Gutachten von Pädagogen, Psychologen und Sozialberichte spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Der Elternteil ohne Sorgerecht hat nach Art. 323 TMK ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht. Das Gericht legt einen dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes angemessenen Umgangsplan fest, der in der Regel alle zwei Wochen ein Wochenende, geteilte Ferienzeiten und Feiertage umfasst.
Eine bestehende Sorgerechtsregelung kann bei wesentlicher Änderung der Umstände geändert werden. Vernachlässigung der Betreuungspflicht, Misshandlung oder eine erhebliche Verschlechterung der Lebensbedingungen des Kindes können Gründe für eine Sorgerechtsänderung sein.
Vermögensaufteilung
Das während der Ehe ab dem 1. Januar 2002 erworbene Vermögen unterliegt dem Zugewinnausgleich. Für vor diesem Datum erworbenes Vermögen gilt das alte Gütertrennungsprinzip. Die Vermögensaufteilung kann als eigenständige Klage oder zusammen mit der Scheidungsklage geltend gemacht werden.
Zum Zugewinn gehören insbesondere: Arbeitseinkommen, Sozialversicherungsleistungen, Entschädigungen für Erwerbsunfähigkeit, Erträge aus persönlichem Vermögen und Surrogate des Zugewinns. Persönliches Vermögen umfasst voreheliches Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeldforderungen.
Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte sind heutzutage ein zunehmend wichtiger Aspekt der Vermögensaufteilung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zum Kryptowährungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Scheidung in der Türkei?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate und wird meist in einer einzigen Verhandlung abgeschlossen. Streitige Scheidungen können je nach Komplexität des Falles, der Arbeitsbelastung des Gerichts und dem Verhalten der Parteien 1 bis 3 Jahre dauern. In Istanbul beträgt die durchschnittliche Dauer bei streitigen Verfahren etwa 1,5 bis 2 Jahre. Berufungs- und Revisionsverfahren können die Gesamtdauer weiter verlängern.
Kann ich mich als Ausländer in der Türkei scheiden lassen?
Ja, ausländische Staatsangehörige können in der Türkei eine Scheidung beantragen. Das Internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 5718) regelt die Zuständigkeit und das anwendbare Recht. In der Regel ist das türkische Familiengericht zuständig, wenn einer der Ehepartner in der Türkei ansässig ist. Für Ehen zwischen zwei Ausländern mit Wohnsitz in der Türkei ist ebenfalls ein türkisches Gericht zuständig. Beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente sind erforderlich.
Wie wird der Unterhalt in der Türkei berechnet?
Es gibt keine feste Berechnungsformel. Der Richter berücksichtigt die wirtschaftliche Lage beider Parteien, den bisherigen Lebensstandard, die Bedürfnisse der Kinder, die Ehedauer und die Verschuldenslage. Die Unterhaltshöhe kann bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Inflation und aktuelle Wirtschaftsdaten werden ebenfalls berücksichtigt.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei?
Die einvernehmliche Scheidung (Art. 166/3 TMK) setzt voraus, dass die Ehe seit mindestens einem Jahr besteht und sich beide Ehepartner über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen) geeinigt haben. Beide müssen persönlich vor dem Richter erscheinen. Es ist die schnellste und kostengünstigste Scheidungsform.
Welche Dokumente werden für eine Scheidung in der Türkei benötigt?
Für eine Scheidung benötigen Sie: eine Klageschrift, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (bei Ausländern mit beglaubigter Übersetzung), eine Kopie der Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille), Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise und bei einvernehmlicher Scheidung eine Scheidungsvereinbarung. Ihr Anwalt wird Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen unterstützen.
Rechtsberatung für Ihre Scheidung
Unsere Kanzlei in Kadiköy, Istanbul, unterstützt deutschsprachige Mandanten bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Vereinbaren Sie eine Erstberatung unter 0531 500 03 76 oder über WhatsApp.
Ein Scheidungsverfahren wird mit der richtigen rechtlichen Unterstützung wesentlich überschaubarer. Ihre Rechte zu kennen und mit einem erfahrenen Anwalt vorzugehen, erleichtert den Prozess sowohl rechtlich als auch emotional. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Startseite oder kontaktieren Sie uns direkt.