Die Türkei als Ziel für digitale Nomaden gewinnt zunehmend an Attraktivität. Günstige Lebenshaltungskosten, eine erstklassige Infrastruktur, eine vielfältige Kultur und ein angenehmes Klima machen Städte wie Istanbul, Antalya und Izmir zu beliebten Destinationen für ortsunabhängige Berufstätige aus aller Welt. Doch der Aufenthalt als digitaler Nomade in der Türkei wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf: Welche Aufenthaltserlaubnis benötige ich? Wann werde ich steuerpflichtig? Welche Krankenversicherung brauche ich? Der aktuelle Gesetzestext des Ausländer- und Internationaler Schutzgesetzes Nr. 6458 (YUKK) ist auf mevzuat.gov.tr einsehbar.
Anders als einige andere Länder wie Estland, Portugal oder Kroatien hat die Türkei bislang kein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt. Dennoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, als Remote-Arbeiter legal in der Türkei zu leben. Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis gemäß YUKK Nr. 6458 bietet den geeignetsten Rahmen für den legalen Aufenthalt, während die steuerlichen Implikationen einer sorgfältigen Planung bedürfen.
Unsere Kanzlei Sadaret Rechtsanwälte berät digitale Nomaden aus dem deutschsprachigen Raum in allen rechtlichen Fragen rund um den Aufenthalt in der Türkei: Aufenthaltserlaubnis, Steueroptimierung, Krankenversicherung und Unternehmensgründung. Für eine Erstberatung erreichen Sie uns unter 0531 500 03 76.
In diesem Leitfaden behandeln wir alle relevanten Aspekte für digitale Nomaden in der Türkei, von den aufenthaltsrechtlichen Grundlagen über die steuerliche Behandlung bis zu den praktischen Aspekten des Lebens und Arbeitens in der Türkei.
Aufenthaltsrechtliche Grundlagen für digitale Nomaden
Deutsche Staatsangehörige können ohne Visum für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in die Türkei einreisen. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die bei der Generaldirektion für Migrationsmanagement beantragt werden muss. Die für digitale Nomaden am besten geeignete Aufenthaltsart ist die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni) gemäß Art. 31 YUKK.
Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis kann für verschiedene Zwecke erteilt werden, darunter touristische Aufenthalte, Immobilieneigentum oder geschäftliche Verbindungen. Digitale Nomaden, die remote für ausländische Auftraggeber oder eigene Unternehmen arbeiten, beantragen die Aufenthaltserlaubnis in der Regel unter dem Aspekt des touristischen Aufenthalts oder der geschäftlichen Verbindung. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre.
Es ist wichtig zu beachten, dass die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nicht zur Erwerbstätigkeit in der Türkei berechtigt. Das bedeutet, dass Sie nicht für türkische Arbeitgeber oder türkische Kunden arbeiten dürfen. Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder eigene ausländische Kunden bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, wird aber in der Praxis toleriert, solange die Arbeit nicht dem türkischen Arbeitsmarkt schadet.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss über das e-ikamet-System gestellt werden. Sie benötigen einen gültigen Reisepass, vier biometrische Fotos, eine türkische Krankenversicherung, einen Einkommensnachweis, eine Adressregistrierung in der Türkei und die Gebührenzahlung. Der Prozess kann 4 bis 8 Wochen dauern. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Artikel zur Aufenthaltserlaubnis.
Für digitale Nomaden, die langfristig in der Türkei bleiben möchten, kann die Gründung eines Unternehmens in der Türkei eine sinnvolle Option sein. Damit erhalten sie eine geschäftliche Grundlage für den Aufenthalt und können gegebenenfalls auch für türkische Kunden tätig werden. Die Unternehmensgründung ist vergleichsweise einfach und kann innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Steuerpflicht: Die 183-Tage-Regel
Die steuerliche Behandlung ist einer der komplexesten Aspekte für digitale Nomaden in der Türkei und erfordert eine sorgfältige Planung. Das türkische Einkommensteuergesetz (Gelir Vergisi Kanunu Nr. 193) definiert die Steuerpflicht nach dem Wohnsitzprinzip. Die zentrale Frage ist, ob Sie als steuerlich ansässig in der Türkei gelten.
Gemäß Art. 4 des Einkommensteuergesetzes gilt eine Person als in der Türkei steuerlich ansässig, wenn sie sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in der Türkei aufhält oder wenn sie ihren Lebensmittelpunkt (ikametgah) in der Türkei hat. Bei steuerlicher Ansässigkeit unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. Ihr weltweites Einkommen ist in der Türkei steuerpflichtig.
Wenn Sie sich weniger als 183 Tage in der Türkei aufhalten, unterliegen Sie nur der beschränkten Steuerpflicht, die sich auf in der Türkei erzielte Einkünfte beschränkt. Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber gelten in der Regel nicht als in der Türkei erzielte Einkünfte, sodass bei einem Aufenthalt unter 183 Tagen in der Regel keine türkische Steuerpflicht entsteht.
Die progressive Einkommensteuer in der Türkei reicht von 15% bis 40%, abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Für digitale Nomaden, die steuerlich ansässig werden, kann die Steuerlast erheblich sein, sofern nicht die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens genutzt werden. Eine individuelle Steuerplanung vor dem Umzug in die Türkei ist daher unerlässlich.
Es empfiehlt sich, die Aufenthaltstage sorgfältig zu dokumentieren und einen klaren Überblick über die steuerliche Situation in beiden Ländern zu behalten. Ein Steuerberater, der sowohl mit dem türkischen als auch mit dem deutschen Steuerrecht vertraut ist, kann dabei helfen, die optimale steuerliche Struktur zu finden und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Türkei
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens in beiden Ländern vermeiden soll. Das DBA regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht und welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird.
Für digitale Nomaden sind insbesondere die Regelungen zu Einkünften aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA) und Einkünften aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA) relevant. Grundsätzlich gilt: Einkünfte aus unselbständiger Arbeit werden in dem Staat besteuert, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist, es sei denn, sie verfügt im anderen Staat über eine feste Einrichtung.
Für Freiberufler und Selbständige, die aus der Türkei für deutsche Kunden arbeiten, bedeutet dies in der Praxis, dass die Einkünfte grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind und Ihren steuerlichen Wohnsitz in die Türkei verlegt haben, werden die Einkünfte in der Türkei besteuert. Wenn Sie weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig sind, bleiben die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig.
Die Anwendung des DBA erfordert in der Regel eine Ansässigkeitsbescheinigung (ikametgah belgesi) des zuständigen Finanzamts, die nachweist, in welchem Staat die Person steuerlich ansässig ist. Diese Bescheinigung kann bei Bedarf beim Finanzamt beantragt werden und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der DBA-Vergünstigungen.
Die steuerliche Situation digitaler Nomaden ist häufig komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Wir empfehlen dringend, vor dem Umzug oder einem längeren Aufenthalt in der Türkei eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die beide Rechtsordnungen berücksichtigt.
Krankenversicherung für digitale Nomaden
Die Krankenversicherung ist für digitale Nomaden in der Türkei sowohl eine gesetzliche Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis als auch ein wichtiger Schutz für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Ohne eine in der Türkei gültige Krankenversicherung wird kein Aufenthaltserlaubnisantrag genehmigt.
Für die Aufenthaltserlaubnis akzeptiert die Migrationsbehörde türkische private Krankenversicherungen, die bei einem in der Türkei zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Europäische Reisekrankenversicherungen und internationale Expatriate-Versicherungen werden in der Regel nicht akzeptiert, auch wenn sie in der Türkei Leistungen erbringen.
Die Kosten für eine türkische private Krankenversicherung variieren erheblich je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Für jüngere digitale Nomaden (25-40 Jahre) beginnen die Jahresprämien bei einigen hundert Lira für eine Basisversicherung und können für umfassende Versicherungen mit Privatstation und internationaler Deckung mehrere tausend Lira betragen.
Digitale Nomaden, die länger als ein Jahr in der Türkei leben, können alternativ der allgemeinen Krankenversicherung (SGK) beitreten. Die SGK-Mitgliedschaft bietet einen umfassenden Versicherungsschutz zu vergleichsweise günstigen Beiträgen und wird für alle öffentlichen Krankenhäuser und Vertragsärzte akzeptiert. Die monatlichen Beiträge richten sich nach dem Einkommen.
Neben der obligatorischen Krankenversicherung für die Aufenthaltserlaubnis empfehlen wir digitalen Nomaden, eine zusätzliche internationale Krankenversicherung abzuschließen, die auch Rücktransportkosten, Behandlung im Ausland und Notfall-Evakuierung abdeckt. Dies ist besonders wichtig für digitale Nomaden, die regelmäßig zwischen verschiedenen Ländern reisen.
Einkommensanforderungen und Nachweise
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei müssen digitale Nomaden einen ausreichenden Einkommens- oder Vermögensnachweis erbringen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesteinkommenshöhe speziell für digitale Nomaden, aber die Migrationsbehörde muss davon überzeugt sein, dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt in der Türkei bestreiten kann, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
In der Praxis werden verschiedene Nachweisformen akzeptiert. Kontoauszüge türkischer Banken, die regelmäßige Zahlungseingänge aus dem Ausland zeigen, sind der überzeugendste Nachweis. Alternativ können Kontoauszüge ausländischer Banken mit ausreichendem Guthaben, Einkommensbescheinigungen des Arbeitgebers, Steuerbescheide des Heimatlandes oder notariell beglaubigte Einkommenserklärungen vorgelegt werden.
Als Richtwert empfehlen wir ein nachweisbares monatliches Einkommen von mindestens dem Dreifachen des türkischen Mindestlohns. Dieser Richtwert ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich aber in der Praxis als angemessen erwiesen. Bei Familien mit Kindern sollte das Einkommen entsprechend höher liegen. Die genauen Anforderungen können je nach Migrationsbehörde und Zeitpunkt variieren.
Für Freiberufler und Selbständige ohne regelmäßiges Einkommen kann der Nachweis eines ausreichenden Kontoguthabens eine Alternative sein. Ein Guthaben, das den Lebensunterhalt für die beantragte Aufenthaltsdauer abdeckt, wird in der Regel akzeptiert. Die Kombination verschiedener Nachweisformen erhöht die Überzeugungskraft des Antrags.
Es empfiehlt sich, ein türkisches Bankkonto zu eröffnen und regelmäßige Überweisungen aus dem Ausland auf dieses Konto vorzunehmen. Dies erleichtert nicht nur den Einkommensnachweis, sondern auch die alltäglichen Finanztransaktionen in der Türkei. Die Eröffnung eines Bankkontos ist für ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass und einer türkischen Steueridentifikationsnummer möglich.
Lebenshaltungskosten in der Türkei
Die Lebenshaltungskosten in der Türkei sind im Vergleich zu Deutschland deutlich niedriger, was die Türkei für digitale Nomaden besonders attraktiv macht. Allerdings variieren die Kosten erheblich je nach Stadt, Stadtteil und Lebensstil. Istanbul ist die teuerste Stadt, gefolgt von Ankara und den Küstenstädten wie Antalya und Izmir. Kleinere Städte und ländliche Gebiete sind deutlich günstiger.
Die Miete ist in der Regel der größte Kostenfaktor. In Istanbul variieren die Mietpreise für eine möblierte Einzimmerwohnung in einem guten Stadtteil je nach Lage und Ausstattung erheblich. In Antalya und Izmir sind die Mieten deutlich günstiger. Kurzfristige Mietverträge und möblierte Wohnungen sind für digitale Nomaden eine flexible Option, kosten aber in der Regel mehr als langfristige Mietverträge.
Die Verpflegungskosten sind in der Türkei vergleichsweise günstig, insbesondere wenn Sie in lokalen Restaurants essen oder auf Märkten einkaufen. Ein Mittagessen in einem durchschnittlichen Restaurant kostet einen Bruchteil des deutschen Preises. Lebensmittel auf dem Wochenmarkt (pazar) sind deutlich günstiger als im Supermarkt.
Die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr sind niedrig, insbesondere mit der Istanbul Kart oder vergleichbaren Transportkarten in anderen Städten. Taxis sind ebenfalls günstiger als in Deutschland, sollten aber mit Vorsicht genutzt werden (achten Sie auf das Taxameter). Für digitale Nomaden, die häufig zwischen verschiedenen Coworking Spaces oder Cafés arbeiten, sind die Transportkosten ein relevanter, aber überschaubarer Posten.
Internet und Kommunikation sind für digitale Nomaden von entscheidender Bedeutung. Die Türkei verfügt über eine gute Internetinfrastruktur mit Glasfaserverbindungen in den meisten städtischen Gebieten. Mobiles Internet ist über lokale Mobilfunkanbieter verfügbar und bietet in der Regel ausreichende Geschwindigkeiten für Remote-Arbeit. Coworking Spaces bieten schnelles und zuverlässiges Internet und werden in Istanbul, Antalya und anderen Großstädten zunehmend populär.
Coworking Spaces und Arbeitsumgebung
Die Türkei, insbesondere Istanbul, bietet eine wachsende Szene von Coworking Spaces, die speziell auf die Bedürfnisse digitaler Nomaden und Freiberufler zugeschnitten sind. Diese Räumlichkeiten bieten nicht nur schnelles Internet und ergonomische Arbeitsplätze, sondern auch Networking-Möglichkeiten, Veranstaltungen und eine produktive Arbeitsatmosphäre.
In Istanbul gibt es Coworking Spaces in verschiedenen Stadtteilen, wobei Kadiköy, Beşiktaş, Şişli und Levent besonders beliebt sind. Die Preise variieren je nach Ausstattung und Lage. Tagespassagen, wöchentliche und monatliche Mitgliedschaften sind üblich. Einige Coworking Spaces bieten auch private Büros, Besprechungsräume und Postservices an, die für Geschäftsinhaber nützlich sein können.
Neben klassischen Coworking Spaces nutzen viele digitale Nomaden auch Cafés als Arbeitsplätze. Die türkische Café-Kultur ist reichhaltig, und viele Cafés bieten kostenloses WLAN, Steckdosen und eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Die sogenannten "üçüncü dalga" (Third-Wave) Cafés in den beliebten Vierteln Istanbuls sind bei digitalen Nomaden besonders beliebt.
Für digitale Nomaden, die länger in der Türkei bleiben, kann auch die Anmietung eines eigenen Büros oder Ateliers eine Option sein. Insbesondere in den Technologieentwicklungszonen (Teknopark) gibt es günstige Büroflächen mit zusätzlichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings setzt die Nutzung eines Teknopark-Büros in der Regel die Gründung eines türkischen Unternehmens voraus.
Die Internetgeschwindigkeit in der Türkei hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Glasfaserverbindungen sind in den meisten städtischen Gebieten verfügbar und bieten Geschwindigkeiten, die für Videokonferenzen, Cloud-Arbeit und andere bandbreitenintensive Anwendungen ausreichend sind. Bei der Wahl einer Wohnung sollten digitale Nomaden die verfügbare Internetinfrastruktur vorab prüfen.
Bankkonto und Finanzen
Die Eröffnung eines türkischen Bankkontos ist für digitale Nomaden empfehlenswert, da es die alltäglichen Finanztransaktionen erleichtert, den Einkommensnachweis für die Aufenthaltserlaubnis vereinfacht und den Zugang zu lokalen Zahlungssystemen ermöglicht. Ausländische Staatsangehörige können bei den meisten türkischen Banken ein Konto eröffnen.
Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass, eine türkische Steueridentifikationsnummer (vergi numarası), einen Nachweis Ihrer Adresse in der Türkei und in einigen Fällen einen Einkommensnachweis. Die Steueridentifikationsnummer kann beim zuständigen Finanzamt (vergi dairesi) beantragt werden und wird in der Regel innerhalb weniger Minuten ausgestellt.
Die meisten türkischen Banken bieten Mehrwährungskonten an, die es ermöglichen, Gelder in verschiedenen Währungen (TRY, EUR, USD) zu halten. Dies ist für digitale Nomaden besonders nützlich, da sie Einkünfte in ausländischen Währungen erhalten und diese bei Bedarf in türkische Lira umtauschen können. Die Wechselkurse variieren zwischen den Banken, und es empfiehlt sich, die Konditionen zu vergleichen.
Neben einem Bankkonto nutzen viele digitale Nomaden internationale Finanzdienstleister für den Geldtransfer zwischen Ländern. Diese Dienste bieten in der Regel günstigere Wechselkurse und niedrigere Überweisungsgebühren als traditionelle Banken. Die Nutzung solcher Dienste ist in der Türkei legal, und die eingehenden Überweisungen werden auf dem türkischen Bankkonto gutgeschrieben.
Es ist wichtig, die türkischen Devisenvorschriften zu beachten. Größere Bargeldtransaktionen und Auslandsüberweisungen müssen ab bestimmten Beträgen gemeldet werden. Die genauen Schwellenwerte werden von der Bankaufsichtsbehörde festgelegt. Ein Steuerberater kann Sie über die aktuellen Melde- und Dokumentationspflichten informieren.
Unternehmensgründung als Option für digitale Nomaden
Für digitale Nomaden, die langfristig in der Türkei leben und arbeiten möchten, kann die Gründung eines türkischen Unternehmens eine sinnvolle Option sein. Ein eigenes Unternehmen bietet eine stabile rechtliche Grundlage für den Aufenthalt, ermöglicht die legale Rechnungsstellung an türkische und internationale Kunden und kann steuerliche Vorteile bieten.
Die am häufigsten gewählte Rechtsform für digitale Nomaden ist die GmbH (Limited Şirketi). Das Mindestkapital beträgt 10.000 TL, und die Gründung kann innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Als Geschäftsführer des eigenen Unternehmens können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, die Ihren Aufenthaltsstatus zusätzlich absichert.
Ein türkisches Unternehmen ermöglicht es Ihnen, legal Rechnungen an türkische Kunden auszustellen, türkische Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen und einen professionellen Auftritt auf dem türkischen Markt zu haben. Die laufenden Kosten umfassen die Buchführung (mali müşavir), die Sozialversicherungsbeiträge und die Körperschaftsteuer auf Gewinne.
Die Alternative zur Unternehmensgründung ist die Tätigkeit als Freiberufler über das sogenannte "serbest meslek" System. Bestimmte Berufsgruppen können sich als Freiberufler registrieren und selbständig tätig werden, ohne ein Unternehmen zu gründen. Die Voraussetzungen und die steuerliche Behandlung unterscheiden sich von der Unternehmensgründung und sollten individuell geprüft werden.
Detaillierte Informationen zur Unternehmensgründung in der Türkei finden Sie in unserem Artikel zur Unternehmensgründung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Wahl der optimalen Struktur und begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess.
Praktische Tipps für digitale Nomaden in der Türkei
Neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten gibt es zahlreiche praktische Tipps, die das Leben als digitaler Nomade in der Türkei erleichtern. Eine gute Vorbereitung und die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten helfen, typische Anfangsschwierigkeiten zu vermeiden und den Aufenthalt von Anfang an produktiv zu gestalten.
Zeitzone und Erreichbarkeit: Die Türkei befindet sich in der Zeitzone UTC+3, was für die Zusammenarbeit mit deutschen Kunden und Kollegen günstig ist (nur eine bis zwei Stunden Zeitunterschied). Für die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Kunden kann der Zeitunterschied allerdings eine Herausforderung darstellen. Planen Sie Ihre Arbeitszeiten entsprechend und kommunizieren Sie Ihre Verfügbarkeit klar.
Sprachkenntnisse: In den touristischen Gebieten und internationalen Geschäftsvierteln Istanbuls werden Englisch und teilweise Deutsch gesprochen. Für den Alltag außerhalb dieser Gebiete und für behördliche Angelegenheiten sind zumindest grundlegende Türkischkenntnisse empfehlenswert. Zahlreiche Sprachschulen und Online-Ressourcen bieten Türkischkurse für Ausländer an.
Networking: Die digitale Nomaden-Community in der Türkei wächst stetig. In Istanbul gibt es regelmäßige Meetups, Workshops und Networking-Veranstaltungen für Remote-Arbeiter und Freiberufler. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann wertvolle Kontakte schaffen und den Einstieg in die lokale Szene erleichtern.
Sicherheit: Die Türkei ist für digitale Nomaden grundsätzlich ein sicheres Reiseziel. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für Reisende gelten: Wertsachen nicht offen tragen, in belebten Gebieten auf Taschendiebstahl achten und die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes beachten. In den meisten Städten können Sie sich auch nachts sicher bewegen.
Häufig gestellte Fragen für digitale Nomaden
Gibt es ein spezielles Visum für digitale Nomaden in der Türkei?
Die Türkei hat bislang kein spezielles Visum oder Aufenthaltsrecht für digitale Nomaden eingeführt. Digitale Nomaden können jedoch eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni) gemäß YUKK Nr. 6458 beantragen, die einen legalen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Für Aufenthalte unter 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Muss ich als digitaler Nomade in der Türkei Steuern zahlen?
Die Steuerpflicht hängt von der 183-Tage-Regel ab. Wenn Sie sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in der Türkei aufhalten, gelten Sie als steuerlich ansässig und unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Ihr weltweites Einkommen. Bei weniger als 183 Tagen besteht grundsätzlich keine Steuerpflicht auf Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei kann eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Welches Mindesteinkommen wird benötigt?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesteinkommenshöhe speziell für digitale Nomaden. Für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis muss ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen werden. In der Praxis wird ein monatliches Einkommen von mindestens dem Dreifachen des türkischen Mindestlohns empfohlen. Alternativ kann ein ausreichendes Kontoguthaben nachgewiesen werden.
Brauche ich eine türkische Krankenversicherung?
Ja, für die Aufenthaltserlaubnis ist eine in der Türkei gültige Krankenversicherung zwingend erforderlich. Akzeptiert werden türkische private Krankenversicherungen, die bei einem in der Türkei zugelassenen Versicherer abgeschlossen wurden. Europäische Reisekrankenversicherungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Nach einem Jahr Aufenthalt können Sie alternativ der allgemeinen Krankenversicherung (SGK) beitreten.
Kann ich für türkische Kunden arbeiten?
Nein, mit einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nicht für türkische Kunden oder Arbeitgeber arbeiten. Für Arbeit mit türkischen Kunden benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis oder ein eigenes türkisches Unternehmen. Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder eigene ausländische Kunden ist hingegen grundsätzlich zulässig und wird in der Praxis toleriert.
Rechtliche Beratung für digitale Nomaden
Sadaret Hukuk & Danışmanlık berät digitale Nomaden aus dem deutschsprachigen Raum: Aufenthaltserlaubnis, Steuerplanung, Krankenversicherung und Unternehmensgründung in der Türkei.
Die Türkei bietet digitalen Nomaden ein attraktives Umfeld mit günstigen Lebenshaltungskosten und einer guten Infrastruktur. Eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung ist jedoch unerlässlich, um den Aufenthalt auf einer soliden Grundlage zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie auf adalet.gov.tr.